DIPAT Die Patientenverfügung GmbH
Oberstes Gericht hat entschieden: Ärzte müssen vage Patientenverfügungen ignorieren / Einfache und wirksame Lösung bringt Sicherheit für Patienten und Ärzte
Berlin (ots) - "Ich möchte keine lebensverlängernden Maßnahmen" - mit dieser Formulierung in einer Patientenverfügung erreicht ihr Verfasser gar nichts. Denn sie ist zu vage und damit medizinisch ungenau. Das zeigt die ärztliche Praxis seit Jahren - und das haben nun auch die Richter des Bundesgerichtshofs ...