Politischer Kompromiss zu den Arzneimittelrabattverträgen: Der Anfang ist gemacht
Berlin (ots) - Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) und das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi) haben sich darauf verständigt, gesetzlich festzuschreiben, dass die Krankenkassen Arzneimittelrabattverträge nach dem materiellen Vergaberecht ausschreiben müssen. Die einschlägigen Bestimmungen des GWB sollen unmittelbar anwendbar sein. Auch ...